Häufige Fragen

HAUFIGE FRAGEN
 

  • Wie kann ich die Begünstigung erwerben?
    Motivationssystem
     
  • Warum hat man dieses Motivationssystem gewählt?
    Im Jahre 2012 wurde das Feedback - Motivationssystem getestet. Dabei haben wir die Studierenden darüber gefragt, was für ein Motivationssystem sie zum Ausffüllen der Fragebögen motivieren würde. Mit groβer Mehrheit hat die frühere Möglichkeit der Prüfungsanmeldung gewonnen, so wurde mit Lehrplanern und Juristen dieses System ausgearbeitet.
     
  • Warum wurde der angegebene Zeitraum auf Sonntag verlegt?
    Das hat den Grund, dass wenn der angegebene Zeitraum am Samstag geblieben wäre, hätten sich die belohnten Studierenden am Freitag für die Prüfungen melden müssen, was sich mit der Unterrichtsperiode kreuzt.
     
  • Ist das keine Diskrimination?
    Nein, weil jeder die gleiche Chance hat, die Begünstigung zu erwerben. darüber hinaus werden  keinem seine Rechte genommen. Wir bieten nur bei einem administrativen Prozess diese Möglichkeit für diejenigen Studierenden, die dafür etwas tun wollen. Es kann vielleicht damit verglichen werden, wenn auf dem Flughafen die Reisenden mit VIP-Tickets ohne Schlangestehen einsteigen und Platz nehmen können.
     
  • Bin ich damit zur Ausfüllung nicht gezwungen?
    Nein. Sie können sich für die Prüfungen anmelden, ohne die Fragebögen ausgefüllt zu haben. Andererseits können Sie bei jeder Frage eine ausweichende Antwort geben, so können Sie die Begünstigung auch erwerben, obwohl Sie eigentlich kein Fach bewertet haben.
     
  • Ich werde Passivsemester machen, was soll ich tun?
    Auch diejenigen Studierenden sollten die Fragebögen ausfüllen, die im nächsten Semester Passivstatus haben werden, weil sie die Möglichkeit haben, die Begünstigung für den  kommenden Aktivsemester geltend zu machen.
     
  • Ich habe mich erst jetzt immatrikuliert, ist das System auch für mich gültig?
    Die neu Immatrikulierten haben keine Möglichkeit, die früheren Fächer zu bewerten,  so haben sie den Fragebogen: „Einschulungsfragebogen-FEEDBACK- FÜR DIE FRÜHERE PRÜFUNGSANMELDUNG” auszufüllen, der im Coospace im Schauplatz: „Feedback ÁOK” zu finden ist. Der Fragebogen erscheint in der zweiten Woche der Vorlesungszeit und er kann bis Ende September  ausgefüllt werden.
     
  • Ich habe mich noch einmal immatrikuliert/die Fachrichtung gewechselt, habe ich das Recht zur Begünstigung verloren?
    Ja, Ihre Begünstigung aufgrund des früheren Rechtsverhältnisses geht verloren, ABER Sie können als neu Immatrikulierte den Einschulungsfragebogen ausfüllen.
     
  • Wo kann ich den Fragebogen finden?
    1. Die Fragebögen sind im Coospace zu finden.
    2. Nach der Anmeldung sind die zum aktuellen Semester gehörenden Fächer unter dem Menüpunkt: „Meine Schauplätze” zu finden.
    3. Per Klick auf das Fach, unter dem Menüpunkt der Fragebögen unter dem Namen: Feedback Fragebögen - : FEEDBACK- FÜR DIE FRÜHERE PRÜFUNGSANMELDUNG.
    4. Per Klick auf den Fragebogen kann die Ausfüllung gestartet werden. (Achtung! Der Fragebogen besteht aus mehreren Seiten und das Ausfüllen muss per Klick auf den Knopf: „Beenden der Ausfüllung” abgeschlossen werden.
     
  • Das Ausfüllen ist abgebrochen, was soll ich tun?
    Wenn während des Ausfüllens die Internetverbindung unterbrochen wird, blockiert das System das Ausfüllen des Fragebogens 5 Minuten lang und erst danach kann das Ausfüllen fortgesetzt werden.
     
  • Wo kann ich nachsehen, ob ich alle Fragebögen ausgefüllt habe und ob ich zur Begünstigung berechtigt bin?
    Den Stand der Ausfüllung können sie im Feld: Studentische Informationen im ETR erreichen.Vergewissern Sie sich, ob Sie zur Begünstigung berechtigt sind.
     
  • Ich habe nicht meine Fragebögen/ich kann sie nicht ausfüllen.
    Bitte melden Sie es uns gleich!Wenn wir können, beheben wir den eventuell auftauchenden Fehler. Spätere Reklamationen können nicht akzeptiert werden.
     
  • Ich habe keine Vorlesungen/Praktika besucht, ich hatte keine Prüfung, was soll ich tun?
    Auch in diesen Fällen füllen Sie die Fragebögen aus!Bei jeder Frage haben Sie die Möglichkeit, eine ausweichende Antwort zu geben, so brauchen Sie diejenigen Fächer nicht zu bewerten,  an denen Sie nicht teilgenommen haben.